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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 32/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hammelshahn-Süd“, Ortsgemeinde Buchholz

hier: Auslegung der Verfahrensunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Buchholz hat am 18. März 2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hammelshahn-Süd“ im Verfahren nach § 13b BauGB beschlossen.

Durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18.07.2023 über die Unionsrechtswidrigkeit der Vorschrift des § 13b BauGB hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 31. Juli 2024 die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 215a Abs. 2, S. in Verbindung mit § 214 Abs. 4 BauGB beschlossen und hierzu den Bebauungsplanentwurf gebilligt und die Durchführung einer Offenlage der

Planunterlagen beschlossen.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Es sind sämtliche Grundstücke in der Flur 9, der Flur 10 sowie Flur 6 und Flur 5 der Gemarkung Krautscheid betroffen, die im nachfolgenden Übersichtsplan dick rot umrandet sind. (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).

Planinhalt:

Die Ortsgemeinde Buchholz beabsichtigt die Ausweisung neuer Siedlungsflächen für das Wohnen südlich von Hammelshahn. Mit der Ausweisung neuer Wohnbauflächen möchte die Ortsgemeinde einen bestehenden Nachfragebedarf nach geeigneten Wohnbauflächen befriedigen. Wesentliche Gründe für diesen Bedarf sind die räumliche Nähe der Ortsgemeinde zur Wirtschaftsregion Köln/Bonn, die verkehrsgünstige Lage mit entsprechenden Anbindungsmöglichkeiten sowie das vorhandene und fortschreitende Gewerbe mit entsprechenden Arbeitsplatzangeboten.

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Buchholz wird hiermit bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen ausgelegt werden:

• Entwurf der Planurkunde

• Entwurf der textlichen Festsetzungen

• Begründung mit Umweltbericht (und deren Anlagen)

{{gt}}

Artenschutzrechtliche Vorprüfung Büro für Landschaftsökologie, Weilburg (25. August 2020)

{{gt}}

Schalltechnische Untersuchung, vom Ingenieurbüro Moll für Schallschutz, Wittlich (05. September 2022)

• Folgende Arten umweltrelevante Informationen und Umweltthemen sind aus den Planunterlagen und den bereits vorliegenden Stellungnahmen verfügbar:

Art der Umweltinformation / Schutzgut

Ermittlung erheblicher Umweltauswirkungen mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere/Pflanzen, Biotope, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft/Klima, Orts- und Landschaftsbild/Erholung, Erhaltungsziele und des Schutzzwecks von Natura-2000-Gebieten im Sinne des BNatSchG, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter, Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, Landschaftspläne sowie sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsrechtes (auch Störfallbetriebe), Luftqualität sowie Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie mit Bewertung der Umwelterheblichkeit und Hinweisen für die Bebauungsplanung

Wasser

- Gewässer („Buchholzer Bach“)

- Oberflächenwasserbewirtschaftung, Grundwasser, Schmutzwasserbeseitigung

- Trinkwasser

Artenschutz

Artenschutzrechtliche Vorprüfung

- Beschreibung des Plangebietes bzw. der Lebensraumstrukturen und der Methodik

- Auswertung vorliegender Daten

- Artenschutzrechtliche Vorprüfung der Artengruppen Avifauna (Vögel), Fledermäuse bzw. Säugtiere und sonstige Säugerfauna, Amphibien, Reptilien und Insekten

- Prognose und Bewertung der Schädigungs- und Störungsverboten nach § 44 BNatSchG

- Artenschutz- und naturschutzfachliche Vermeidungsmaßnahmen

Artenschutz allgemein

- Hinweis auf das Vorkommen besonderer Arten in der Umgebung (Vögel, Insekten und Fledermäuse

Wald

Aussagen zum Vorranggebiet Forstwirtschaft gemäß RROP 2017

Immissionsschutz (Lärmimmissionen)

Hinweise auf Lärmquellen durch Gewerbe und Verkehr

Flächeninanspruchnahme

Eingriff und Flächenverlust

Private Grünflächen

Entstehung vegetationsreiche Vorgärten

Kulturgüter/Archäologie/Bodendenkmäler

Historische Fundstellen

Boden, Baugrund sowie Bergbau

Bodenbeschaffenheit

Öffentlicher Personennahverkehr

Aussagen zur ÖPNV-Erreichbarkeit

Straßenbeleuchtung

Aussagen zur Lichtfarbe

Zudem ist die Möglichkeit zur Einsichtnahme auf einschlägige DIN-Vorschriften gewährleistet.

Die Auslegung findet statt in der Zeit von

Freitag, den 16.08.2024 bis einschließlich Montag, 16.09.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,

Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach,

Gebäude B, 1. Obergeschoss im Bereich der Bauverwaltung

während der Dienststunden

(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).

Darüber hinaus sind die oben beschriebenen Planunterlagen dann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Aktuelles {{gt}} Beteiligung zur Bauleitplanung {{gt}} Ortsgemeinde Asbach) zu finden und über das zentrale Landesportal www.geoportal.rlp.de (Veröffentlichte Offenlagen zu Bauleitplänen) zugänglich.

Hinweise:

a)

Während der Offenlegung können Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax oder E-Mail) abgegeben werden.

b)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Ortsgemeinde /Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§§ 3 Abs. 2 Satz 2 und 4a Abs. 6 BauGB).

53567 Asbach, den 02.08.2024
Ortsgemeinde Buchholz
gez.
Peuling
-Ortsbürgermeister-