Grundsteuer, Gewerbe- und Hundesteuer, Abwasserentgelte sowie die Landwirtschaftskammerbeiträge werden fällig und sind bis spätestens zu dem im Steuer- und Abgabenbescheid festgesetzten Termin zu zahlen.
Danach werden die fälligen Beträge angemahnt und im Verwaltungsvollstreckungsverfahren, mit der Berechnung von Säumniszuschlägen und Kosten, zwangsweise eingezogen.
Einzugsermächtigung
Wenn Sie der Verbandsgemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilen, werden die Steuern- und Abgaben bei Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht.
Es gibt für Sie kein Vergessen mehr. Sie ersparen sich Zeit und Ärger, Wege und Kosten (auch für den Einzug kleiner Beträge durch den Vollstreckungsbeamten müssen mindestens 15,50 EUR Vollstreckungskosten berechnet werden).
Wenn Sie den folgenden Abschnitt ausfüllen und an die Verbandsgemeindekasse in 53567 Asbach senden, werden schon beim nächsten Fälligkeitstermin die von Ihnen zu zahlenden Steuern- und Abgaben von Ihrem Konto abgebucht.
Hiermit ermächtige(n) ich/wir die Verbandsgemeindekasse Asbach (Gläubiger-Identifikationsnummer: DE87ZZZ00000062035) widerruflich die von mir/uns zu zahlenden Steuern- und Abgaben bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mittels Lastschrift einzuziehen.
| Meine Anschrift: | ______________________________________ |
|
| ______________________________________ |
| Bank: | ______________________________________ |
| Bic: | ______________________________________ |
| IBAN: | ______________________________________ |
| Steuer-Konto-Nr.: | ______________________________________ |
| Ort und Datum: | ______________________________________ |
| Unterschrift: | ______________________________________ |