Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Elsaff-Asbach
| - | Flur 6 Flurstück 99, Landwirtschaftsfläche, Im Limbergsfeld groß 0,6090 ha |
| - | Flur 6, Flurstück 87/1, Landwirtschaftsfläche, Im Limbergsfeld groß 0,8657 ha |
Nur Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen interessiert sind, können dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitteilen.
Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.