| hier: | 1. | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie |
| 2. | Bekanntmachung über die Auslegung der Verfahrensunterlagen gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB |
Der Ortsgemeinderat Asbach hat mit Beschluss vom 05.03.2026 das Verfahren zum Erlass der Ergänzungssatzung „Straßen II“ gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB eingeleitet. Das Planvorhaben der Ortsgemeinde Asbach wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
In der Gemeinderatsitzung vom 05.03.2026 wurde der Entwurf der Ergänzungssatzung gebilligt und beschlossen die Planunterlagen öffentlich auszulegen.
Die Lage der von der Planung betroffenen Grundstücke kann aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt durch die unterbrochene, rote Linie entnommen werden (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Asbach bekannt gemacht.
Bekanntmachung der Offenlage gem. § 3 Absatz 2 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Asbach wird hiermit bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen öffentlich ausliegen:
| • | Die Planurkunde |
| • | Textliche Festsetzungen mit einer Begründung |
Zudem ist die Einsichtnahmemöglichkeit auf einschlägige DIN-Vorschriften gewährleistet.
Die Auslegung findet statt in der Zeit von
Freitag, den 14.08.2026 bis Mittwoch, den 16.09.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,
Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach,
Gebäude B (Altbau), 1. Obergeschoss, im Bereich des Bauamtes,
Flur gegenüber Raum 140
während der Dienststunden
(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).
Die oben beschriebenen Planunterlagen sind zudem auch im o.a. Zeitraum auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Aktuelles > Bekanntmachungen) zu finden oder über das zentrale Landesportal www.geoportal.rlp.de (veröffentlichte Offenlagen zu Bauleitplänen) zugänglich.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax oder E-Mail) abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Ortsgemeinde /Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§§ 3 Abs. 2 Satz 2 und 4a Abs. 6 BauGB).