zum Bebauungsplanverfahren „Wohnanlage Siebengebirgsblick“,
Ortsgemeinde Asbach
hier: Auslegung der Verfahrensunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Asbach hat am 15. April 2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes eines Sondergebietes „Wohnanlage Siebengebirgsblick“ im Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
Darüber hinaus hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 07. Juli 2022 den Bebauungsplanentwurf gebilligt und entschieden die Planunterlagen öffentlich auszulegen.
Die Lage des Planbereichs kann aus der nachfolgenden Karte entnommen werden (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).
Planinhalt: Im Planbereich soll auf einer ehemals gewerblich genutzten Brachfläche barrierefreier Wohnraum geschaffen werden. Weiterhin ist vorgesehen im Plangebiet wohnverträgliche Gewerbebetriebe unterzubringen. Es sollen zwei viergeschossige Gebäude (3 Vollgeschosse + Staffelgeschoss) entstehen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Asbach wird hiermit bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen ausgelegt werden:
Zudem ist die Möglichkeit zur Einsichtnahme auf einschlägige DIN-Vorschriften gewährleistet.
Die Auslegung findet statt in der Zeit von
Dienstag, den 13.09.2022 bis Donnerstag, den 13.10.2022
Im Empfangsbereich des Rathauses bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,
Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach,
während der Dienststunden
(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).
Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Zugang zur Verwaltung derzeit nur unter Einhaltung diverser Schutzmaßnahmen möglich. Sollte von der Einsichtnahme vor Ort Gebrauch gemacht werden, so bitten wir dies dem Personal an der Zentrale mitzuteilen. Zudem sollten Interessierte von der Möglichkeit Gebrauch machen Ihren Besuch unter der Telefonnummer 02683-9120 anzumelden.
Darüber hinaus sind die oben beschriebenen Planunterlagen dann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Aktuelles > Beteiligung zur Bauleitplanung) zu finden und über das zentrale Landesportal www.geoportal.rlp.de (Veröffentlichte Offenlagen zu Bauleitplänen) zugänglich.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Die Regelungen § 13 BauGB sind entsprechend anzuwenden. Hiernach entfallen u.a.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan bei der Verbandsgemeinde Asbach schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.