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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 33/2024
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Auszug aus dem Fundverzeichnis

Die Verlierer können ihre Rechte innerhalb von 6 Monaten ab Datum der Anzeige des Fundes im Fundbüro - Zimmer 18/19 des Rathauses in Asbach, Flammersfelder Str. 1 - anmelden. Nach Ablauf dieser Frist erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder Recht beim Fundbüro angemeldet hat.

Asbach, den 15.08.24
Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
-Fundbüro-