Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Bühlingen
| - | Flur 14, Flurst. 36, Landwirtschaftsfläche, Aufm alten Garten, — groß 0,5150 ha |
| - | Flur 22, Flurst. 4, Landwirtschaftsfläche, Auf der Dishege, — groß 0,5280 ha |
| - | Flur 22, Flurst. 81, Waldfläche, Im Heckerstall, — groß 0,2295 ha |
| - | Flur 22, Flurst. 82, Waldfläche, Im Heckerstall, — groß 0,2000 ha |
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitzuteilen.
Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.