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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 35/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Unteren Landwirtschaftsbehörde über verkäufliche Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Flurstücke

ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Elsaffthal

Flur 1, Nr. 16,

Holzung, Im Wahrenberger Thal,

Flur 1, Nr. 17/2,

Holzung, Aufm Heidchen,

Flur 14, Nr. 3

Holzung, Im Wahrenberger Thal,

Flur 14, Nr. 16

Ackerland, Aufm Gleichen

Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitzuteilen.

Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.