Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| - | Flur 24, Flurstück 42, Waldfläche, Im Ohlenschatenberg, |
| — groß 0,0197 ha | |
| - | Flur 24, Flurstück 49, Waldfläche, Im Ohlenschatenberg, |
| — groß 0,8045 ha | |
| - | Flur 37, Flurstück 35, Landwirtschaftsfläche, Im Wiegel, |
| — groß 0,1841 ha | |
Nur Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, können dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitteilen.
Diese Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.