Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Krautscheid | ||
| - | Flur 4, Flurstück 50/2, Landwirtschaftsfläche, Im Liesbüsch, | groß 0,1699 ha |
| Gemarkung Griesenbach | ||
| - | Flur 29, Flurstück 10/0, Landwirtschaftsfläche, Auf dem Gremel, | groß 0,4108 ha |
| Gemarkung Buchholz | ||
| - | Flur 2, Flurstück 42/0, Landwirtschaftsfläche, Auf dem Klinkenplatz, | groß 0,5149 ha |
| - | Flur 1, Flurstück 76/0, Landwirtschaftsfläche, Auf der Waldbitz, | groß 0,1064 ha |
| - | Flur 1, Flurstück 77/0, Landwirtschaftsfläche, Auf der Waldbitz, | groß, 0,3501 ha |
Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitzuteilen.
Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.