Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| - | Flur 4, Flurstück 3/0, Landwirtschaftsfläche, | |
| Im Schäferhof, | groß 0,5260 ha |
| - | Flur 4, Flurstück 40/0, Landwirtschaftsfläche, | |
| Im Schäferhof, | groß 0,2492 ha |
| - | Flur 15, Flurstück 37/0, Landwirtschaftsfläche, | |
| Auf der Schlehard, | groß 0,2120 ha |
| - | Flur 15, Flurstück 38/0, Landwirtschaftsfläche, | |
| Auf der Schlehard, | groß 0,1991 ha |
Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitzuteilen.
Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.