Jeder Hundebesitzer geht mit seinem Hund gerne spazieren, um ihm den notwendigen Auslauf zu bieten. Dabei möchte man den Hund gerne frei laufen lassen, muss sich jedoch an die Leinenpflicht halten. Leider wird immer wieder bei der Ordnungsbehörde angezeigt, dass sich einige Hundehalter nicht an diese Anleinpflicht halten.
Die Leinenpflicht in der Verbandsgemeinde Asbach ist in der Gefahrenabwehrverordnung geregelt. Hier heißt es:
Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind.
Wir appellieren an alle Hundehalter, die Vorschriften zu beachten und danken im Interesse der Einwohnerschaft in besonderer Weise allen Hundehaltern und Hundeführern, die sich vorbildlich verhalten, indem sie sich in der Hundeführung schulen, ihre Hunde abrufen und anleinen und selbstverständlich auch die Hinterlassenschaften ordnungsgemäß entsorgen.