Titel Logo
Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 36/2025
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Zuschüsse und Aufmerksamkeiten für Vereine in der Ortsgemeinde Neustadt

Die Ortsgemeinde Neustadt erinnert ihre örtlichen Vereine an die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung im Rahmen der jährlichen Vereins- sowie Projektbezuschussung zu beantragen.

Regelmäßige Förderung für unsere Vereinslandschaft

Alle uns gelisteten Vereine mit Sitz in Neustadt (Wied) haben die Gelegenheit, einen Antrag auf die jährliche Vereinsbezuschussung zu stellen. Diese Förderung, die an ein festgelegtes Budget durch die Ortsgemeinde gebunden ist, unterstützt die wichtige und vielfältige Arbeit der Vereine, die das soziale, kulturelle und sportliche Leben unserer Gemeinde maßgeblich mitgestalten.

Projektzuschüsse für besondere Vorhaben

Zusätzlich zur regelmäßigen Vereinsförderung besteht auch die Möglichkeit, eine projektbezogene Bezuschussung (in der Regel auf Materialkosten) zu beantragen. Diese richtet sich an besondere Vorhaben, Veranstaltungen oder Investitionen, die über den regulären Vereinsbetrieb hinausgehen und von besonderem Mehrwert für die Gemeinde oder einzelne Ortsteile sind. Voraussetzung ist, dass sich das zu fördernde Objekt innerhalb der Ortsgemeinde Neustadt befindet. Pro Kalenderjahr wird den Vereinen ermöglicht, einen projektbezogenen Zuschussantrag zu stellen.

Antragstellung schriftlich an die Gemeinde

Die Anträge für beide Zuschussarten sind schriftlich an die Ortsgemeinde z.Hd. Daniel Klein zu richten. Idealerweise enthalten sie eine kurze Beschreibung des Vereins oder Projekts sowie eine nachvollziehbare Kostenaufstellung. Bei Projektanträgen sollte auch die Zielsetzung des Vorhabens klar dargestellt sein. Das zu fördernde Projekt sollte zur Antragsstellung noch nicht abgeschlossen sein und vom Antragssteller verständlich beschrieben werden. Darüber hinaus wird zu jedem Antrag mindestens ein Angebot erwartet, worauf basierend der Kultur- und Sozialausschuss über einen Zuschuss der Ortsgemeinde Neustadt beraten und entscheiden kann. Bereits abgeschlossene Maßnahmen sind nicht förderfähig.

Entscheidung im Ausschuss

Über die Anträge berät der Kultur- und Sozialausschuss der Ortsgemeinde in seinen regelmäßig stattfindenden Sitzungen. Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher empfehlenswert.

Wertschätzung bei Vereinsjubiläen

Darüber hinaus würdigt die Ortsgemeinde Neustadt auch die langjährige Arbeit der Vereine. Zu Vereinsjubiläen (25, 50, 75, 100, 125 Jahre und darüber hinaus in entsprechenden Abständen) überreicht die Ortsgemeinde unter der Voraussetzung, dass der Verbandsgemeindeverwaltung in Asbach das Gründungsjahr des jeweiligen Vereines bekannt ist, Aufmerksamkeiten als Zeichen der Anerkennung für das Engagement und die wichtige Rolle der Vereine im Gemeinschaftsleben.

Jetzt aktiv werden

Wir laden alle Vereinsverantwortlichen herzlich ein, die vorgestellten Fördermöglichkeiten zu nutzen. Das Gemeindebüro Neustadt, die Gemeindeleitung sowie Melanie Gödtner von der Verbandsgemeinde Asbach stehen bei Fragen zur Antragstellung oder zur allgemeinen Abwicklung gerne beratend zur Seite.

Für eine lebendige Vereinslandschaft

Ihre Ortsgemeinde Neustadt (Wied)