Die Ortsgemeinde Neustadt erinnert ihre örtlichen Vereine an die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung im Rahmen der jährlichen Vereins- sowie Projektbezuschussung zu beantragen.
Alle uns gelisteten Vereine mit Sitz in Neustadt (Wied) haben die Gelegenheit, einen Antrag auf die jährliche Vereinsbezuschussung zu stellen. Diese Förderung, die an ein festgelegtes Budget durch die Ortsgemeinde gebunden ist, unterstützt die wichtige und vielfältige Arbeit der Vereine, die das soziale, kulturelle und sportliche Leben unserer Gemeinde maßgeblich mitgestalten.
Zusätzlich zur regelmäßigen Vereinsförderung besteht auch die Möglichkeit, eine projektbezogene Bezuschussung (in der Regel auf Materialkosten) zu beantragen. Diese richtet sich an besondere Vorhaben, Veranstaltungen oder Investitionen, die über den regulären Vereinsbetrieb hinausgehen und von besonderem Mehrwert für die Gemeinde oder einzelne Ortsteile sind. Voraussetzung ist, dass sich das zu fördernde Objekt innerhalb der Ortsgemeinde Neustadt befindet. Pro Kalenderjahr wird den Vereinen ermöglicht, einen projektbezogenen Zuschussantrag zu stellen.
Die Anträge für beide Zuschussarten sind schriftlich an die Ortsgemeinde z.Hd. Daniel Klein zu richten. Idealerweise enthalten sie eine kurze Beschreibung des Vereins oder Projekts sowie eine nachvollziehbare Kostenaufstellung. Bei Projektanträgen sollte auch die Zielsetzung des Vorhabens klar dargestellt sein. Das zu fördernde Projekt sollte zur Antragsstellung noch nicht abgeschlossen sein und vom Antragssteller verständlich beschrieben werden. Darüber hinaus wird zu jedem Antrag mindestens ein Angebot erwartet, worauf basierend der Kultur- und Sozialausschuss über einen Zuschuss der Ortsgemeinde Neustadt beraten und entscheiden kann. Bereits abgeschlossene Maßnahmen sind nicht förderfähig.
Über die Anträge berät der Kultur- und Sozialausschuss der Ortsgemeinde in seinen regelmäßig stattfindenden Sitzungen. Eine rechtzeitige Antragstellung ist daher empfehlenswert.
Darüber hinaus würdigt die Ortsgemeinde Neustadt auch die langjährige Arbeit der Vereine. Zu Vereinsjubiläen (25, 50, 75, 100, 125 Jahre und darüber hinaus in entsprechenden Abständen) überreicht die Ortsgemeinde unter der Voraussetzung, dass der Verbandsgemeindeverwaltung in Asbach das Gründungsjahr des jeweiligen Vereines bekannt ist, Aufmerksamkeiten als Zeichen der Anerkennung für das Engagement und die wichtige Rolle der Vereine im Gemeinschaftsleben.
Wir laden alle Vereinsverantwortlichen herzlich ein, die vorgestellten Fördermöglichkeiten zu nutzen. Das Gemeindebüro Neustadt, die Gemeindeleitung sowie Melanie Gödtner von der Verbandsgemeinde Asbach stehen bei Fragen zur Antragstellung oder zur allgemeinen Abwicklung gerne beratend zur Seite.
Für eine lebendige Vereinslandschaft