Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) am 12.09.2024 die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
In § 2 (Ausschüsse des Ortsgemeinderates) wird der Ausschuss in Absatz 1 Nummer 3 unbenannt und ein weiterer Ausschuss als Absatz 1 Nummer 4 eingefügt. Die restlichen Ausschüsse in Absatz 1 verschieben sich hinsichtlich ihrer Nummerierung um eine Stelle:
(1) Der Ortsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.