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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 39/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Lage Generationengarten bzw. derzeitige Ausgleichfläche

Lage neue Ausgleichsfläche

über die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Ober dem Zepchen“, Ortsgemeinde Buchholz gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

und Auslegung der Verfahrensunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Buchholz hat am 22. Mai 2023 die Änderung des Bebauungsplanes „Ober dem Zepchen“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wurde der Bebauungsplanentwurf gebilligt und beschlossen die Planunterlagen öffentlich auszulegen.

Planinhalte:

Die Ortsgemeinde Buchholz beabsichtigt auf dem Grundstück der Gemarkung Krautscheid, Flur 20, Flurstück 184 die Anlage eines öffentlichen Generationengartens. Hier sollen die Anlage und dauerhafte Unterhaltung eines öffentlichen Gartens mit Flächen zum Anbau von Obst, Gemüse und Kräutern im Vordergrund stehen.

Im derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Ober dem Zepchen“ wird für dieses Grundstück die zeichnerische Festsetzung als öffentliche Grünfläche als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 20 Baugesetzbuch (BauGB) getroffen.

Mit der angestrebten Nutzungsänderung kann die ursprüngliche Ausgleichsfunktion nicht mehr aufrechterhalten werden. Daher soll zum Ausgleich das an anderer Stelle im Gemeindegebiet liegende Grundstück in der der Gemarkung Krautscheid, Flur 12, Flurstück 47 herangezogen werden.

Die Lage der von der Planung betroffenen Grundstücke kann aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt entnommen werden (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Buchholz wird hiermit bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen öffentlich ausliegen:

  • Planurkunde
  • Textliche Festsetzungen mit einer Begründung

Die Auslegung findet statt in der Zeit von

Freitag, den 06.10.2023 bis Montag, 06.11.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,

Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach, 1. OG im Empfangsbereich des Rathauses, während der Dienststunden

(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).

Die oben beschriebenen Planunterlagen sind auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Aktuelles > Bekanntmachungen) zu finden.

Im vereinfachten Verfahren entfallen nach § 13 Abs. 3 BauGB

  • eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
  • der Umweltbericht nach § 2a BauGB
  • die Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind
  • zusammenfassende Erkärung nach § 10 Abs. 4 BauGB
  • das Monitoring nach § 4c BauGB

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplanes bei der Verbandsgemeinde Asbach schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

53567 Asbach, den 24.08.2023
Ortsgemeinde Buchholz
gez. Peuling
-Ortsbürgermeister-