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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Rahms/Gerhardshahn, Teil 1“  der Ortsgemeinde Neustadt (Wied)

Abb.: Lageübersicht zum vorliegenden Bebauungsplan (Quelle © Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz, Geobasisdaten: © Kataster und Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz unmaßstäblich)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) hat am 07. Juli 2004 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Das geplante Vorhaben wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Asbach nach § 2 Abs. 1 BauGB am 06. September 2006 öffentlich bekannt gemacht.

In seiner Sitzung am 24. Mai 2018 hat der Gemeinderat beschlossen eine konzeptionelle Änderung der Planung mit der Folge vorzunehmen, das Plangebiet vom Grundsatz her zu reduzieren.

Mit dieser Änderung hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 befasst und beschlossen:

  • Die erläuterten und aktualisierten Planungen in Form des vorgestellten Vorentwurfs zum Bebauungsplan sollen hinsichtlich der jetzt in Rede stehenden Planinhalten Gegenstand des laufenden Verfahrens werden.

  • Der vorliegende Vorentwurf zum Bebauungsplan soll für ein zusätzliches Beteiligungsverfahren (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) verwendet werden.

Grund für die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Rahms/Gerhardshahn, Teil I“ ist die bestehende, konkrete Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen in der Ortsgemeinde Neustadt (Wied). Hierzu sollen im nachfolgend farblich dargestellten Bereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich zu unterrichten, ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck findet am

Montag, dem 06. Februar 2023, 18.00 Uhr,

im Versammlungsraum des Bürgerhauses Neustadt (Wied), Raiffeisenstraße 9, für alle interessierten Bürger eine Bürgerversammlung statt. Hierbei werden die Planungen vorgestellt und erläutert. Es besteht allgemeine Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Die oben erwähnten Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Rahms/Gerhardshahn, Teil 1“ zum zusätzlichen frühzeitigen Beteiligungsverfahren werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Ortsgemeinde Neustadt (Wied)

Neustadt (Wied), den 19.01.2023

gez.

-Junior-

Ortsbürgermeister