Die Hängebrücke in Oberhoppen ist bei der letzten Brückenprüfung durch den TÜV Rheinland durchgefallen und muss zeitnah gesperrt werden. Hier der Auszug aus dem Prüfungsergebnis:
Bei der Bauwerksprüfung wurde zusammenfassend festgestellt, dass sich das Bauwerk in einem „ungenügenden Zustand“ befindet. Das bedeutet:
| - | Die Standsicherheit ist beeinträchtigt |
| - | Die Verkehrssicherheit ist beeinträchtigt |
| - | Die Dauerhaftigkeit ist nicht mehr gegeben |
Fazit: Eine Instandsetzung ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Ein Ersatzneubau wird kurzfristig erforderlich.
Das heißt, dass tragende Teile durchgerostet sind und die Brücke müsste dringend erneuert oder mindestens umfangreich überarbeitet werden. Da die Brücke auf Initiative von Anwohnern unter Denkmalschutz gestellt wurde, dürfen wir an der Brücke nicht viel verändern. Wenn wir tragende Teile erneuern, verlieren wir aufgrund des Baurechts den Bestandsschutz. Es müssten stärkere Träger eingesetzt werden, die Brücke müsste höher gesetzt werden, um den Durchfluss von Treibgut zu ermöglichen, usw. Dies ist aber wegen dem Denkmalschutz nicht möglich. Da beißt sich „die Katze in den Schwanz“. Außerdem wird uns der für eine Erneuerung notwendige Grunderwerb vom Eigentümer verweigert. Somit hat die Ortsgemeinde keine andere Möglichkeit, als die Brücke zu sperren und als Denkmal stehen zu lassen! Das möchten wir aber so lange, wie die Landstraße gesperrt ist, herauszögern, damit die Radfahrer die Möglichkeiten haben durch das Wiedtal zu kommen. Das ist leider der Stand der Dinge. Die Ortsgemeinde hätte gerne anders gehandelt, da sogar das nötige Geld schon im Haushalt eingestellt und die Planung wurde beauftragt war. Jedoch sind uns aufgrund der genannten Tatsachen leider die Hände gebunden.
Thomas Junior
Ortsbürgermeister