Der Ortsgemeinderat Neustadt (Wied) hat mit Beschluss vom 12.08.2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Vogtslag II“ beschlossen.
Darüber hinaus hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 12.08.2021 den Bebauungsplanentwurf gebilligt und entschieden die Planunterlagen öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB hat in der Zeit vom 18.03.2022 bis 19.04.2022 stattgefunden.
Da der Bebauungsplanentwurf geändert wurde, erfolgt hierzu eine erneute öffentliche Auslegung. Diese erneute Auslegung wurde vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) in der Sitzung am 14.12.2023 mit gleichzeitiger Annahme der neuen Planunterlagen beschlossen.
Im neuen Planentwurf wurden die nachfolgenden Punkte neu aufgenommen
| - | Berücksichtigung der genehmigten Entwässerungsplanung in den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen. |
| - | Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB): GRZ 0,3 |
| - | Festsetzung eines Mindestmaßes für die Größe der Baugrundstücke (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB): Mindestgrundstücksgröße 1.000 m² |
| - | Anpassung der zeichnerischen Darstellung (Planurkunde) |
Die Lage der von der Planung betroffenen Grundstücke kann aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt durch die farbliche Umrandung entnommen werden (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) wird hiermit bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen ausgelegt werden:
Entwurf der Planurkunde
Textliche Festsetzungen mit einer Begründung
Zudem ist die Möglichkeit zur Einsichtnahme auf einschlägige DIN-Vorschriften gewährleistet.
Die Auslegung findet statt in der Zeit von Freitag, den 02.02.2024 bis Donnerstag, den 07.03.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach, Gebäude B (Altbau), 1. Obergeschoss, im Bereich des Bauamtes, während der Dienststunden
(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).
Am Donnerstag, den 08.02. und Montag, den 12.02. besteht keine Möglichkeit zur Einsichtnahme.
Die oben beschriebenen Planunterlagen sind zudem auch im o.a. Zeitraum auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Aktuelles {{gt}} Bekanntmachungen) zu finden oder über das zentrale Landesportal www.geoportal.rlp.de (veröffentlichte Offenlagen zu Bauleitplänen) zugänglich.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zur Änderung der Ergänzungssatzung bei der Verbandsgemeinde Asbach schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.