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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 4/2025
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Hinweis zu den Grundsteuerbescheiden 2025

Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform durch das Finanzamt ermittelten neuen Grundsteuerwerte. Der zu zahlende Grundsteuerbetrag ergibt sich durch Anwendung des gemeindlichen Hebesatzes auf den Grundsteuerwert (Grundsteuerwert des Finanzamtes x Hebesatz der Ortsgemeinde). Die Hebesätze der Ortsgemeinden sind für 2025 unverändert geblieben.

Insofern werden für alle Grundsteuerpflichtigen in Kürze neue Bescheide ausgestellt, die grundsätzlich auch als Dauerbescheid für die künftigen Jahre gelten. Der Versand der Bescheide, aus denen die neu festgesetzte Steuerhöhe ersichtlich ist, erfolgt ab Ende Januar 2025. Die Bescheide werden je Ortsgemeinde erstellt, sodass sich der Versand je nach Ortsgemeindegebiet etwas verzögern kann.

Wir möchten zudem freundlich darum bitten

  • keine Zahlungen anhand der alten Abgabenbescheide zu leisten

und

  • Daueraufträge, die Sie bei Ihrer Bank erteilt haben, zurückzustellen

bis Sie den neuen Abgabenbescheid erhalten haben, da ansonsten eine ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlungen nicht sichergestellt werden kann.

Sofern Sie der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach eine Ermächtigung zur Abbuchung der Steuern (SEPA-Lastschriftmandat) erteilt haben, bleibt diese weiterhin gültig.

Ebenfalls möchten wir vorsorglich darauf hinweisen, dass es aufgrund vermehrter Anfragen in den ersten Wochen nach dem Bescheidversand zu einer erschwerten telefonischen Erreichbarkeit kommen kann. Vorzugsweise bitten wir daher Ihre Anfrage an die im Bescheid angegebenen Kontaktdaten per E-Mail, Brief oder Fax zu stellen.

Aktuelle Informationen finden Sie zusätzlich auf unserer Internetseite unter https://www.vg-asbach.de/aktuelles/grundsteuer-ab-01-01-2025/

Landesamt für Steuern

Neuer Grundsteuerbescheid 2025

Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer

Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte. Diese Bescheide werden von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet. Die Berechnungsgrundlagen basieren auf den durch das Finanzamt festgestellten neuen Grundsteuerwerten, die ab dem Stichtag 01.01.2025 anstelle der bisherigen Einheitswerte gelten.

Bereits seit Oktober 2022 wurden die Feststellungen der neuen Grundsteuerwerte sowie die darauf aufbauenden Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags den Eigentümern durch das Finanzamt zugestellt. Diese bilden die Grundlage für die nun von den Gemeinden und Städten festgesetzte Grundsteuer.

Zahlung und Kontakt bei Rückfragen

Die im Bescheid ausgewiesene Grundsteuer ist ab dem 01.01.2025 direkt an die zuständige Gemeinde zu zahlen.

Bei Rückfragen unterscheiden sich die Zuständigkeiten wie folgt:

1. Fragen zum Grundsteuerbescheid (z. B. zu Zahlung, Hebesatz oder Erlass der Grundsteuer) beantwortet die Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Grundsteuerbescheid.

2. Fragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag richten Sie bitte schriftlich an das für das Grundstück zuständige Finanzamt (Lagefinanzamt). Die Kontaktdaten finden Sie auf den entsprechenden Bescheiden.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und weitere Hilfestellungen sind auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform verfügbar.

Hinweis bei laufenden Einspruchsverfahren

Sollten Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Grundsteuermessbetrag eingelegt haben, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen. Die Grundsteuer ist dennoch fristgerecht an die Gemeinde zu zahlen.