Wer von dem Förderprogramm in der Ortsgemeinde Windhagen profitieren möchte, muss unbedingt darauf achten, dass zuerst ein Förderantrag zu stellen ist und erst wenn die Förderstelle (Verbandsgemeindeverwaltung) eine Eingangsbestätigung per Mail an den/die Antragsteller*in verschickt hat, darf ein Auftrag erteilt werden.
Maßgebend ist der Zeitpunkt der Auftragserteilung. Auf die Montage bzw. Inbetriebnahme kommt es nicht an. Eine Bestellung ist gleichbedeutend mit einem Auftrag.
Alle Einzelheiten, wie z.B. die Förderrichtlinien finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter https://www.vg-asbach.de/klima-umweltschutz/foerderungen/
Die Fördermittel 2023 der Ortsgemeinden Buchholz und Neustadt (Wied) sind ausgeschöpft.