Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) am 21.09.2023 die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel 1
Es wird unter § 2 die Einrichtung eines Ältestenrates eingefügt:
§ 2a Ältestenrat des Ortsgemeinderates
(1) Der Ortsgemeinderat bildet einen Ältestenrat, der den Ortsbürgermeister bei Bedarf in Fragen der Tagesordnung und Abläufen der Sitzungen des Ortsgemeinderates berät.
(2) Dem Ältestenrat gehören der Ortsbürgermeister, die Beigeordneten und die/der Fraktionsvorsitzende (bei Verhinderung der/die Vertreter/in) jeder Fraktion an.
(3) Für die Sitzungen des Ältestenrates gelten die Bestimmungen der Gemeindeordnung sowie der Geschäftsordnung
(4) Für die Teilnahme an den Sitzungen des Ältestenrates wird für die Beigeordneten und die Fraktionsvorsitzenden ein Sitzungsgeld nach § 5 gewährt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.
ausgefertigt: