Es wird immer wieder festgestellt, das Pflanzen/Äste in den öffentlichen Verkehrsraum (hierzu gehören auch Geh- und Radwege) und in Wirtschaftswege ragen bzw. Verkehrszeichen verdecken.
Hierdurch werden Verkehrsteilnehmer, Kinder mit Fahrrädern oder auch Personen mit Gehhilfen erheblich behindert und oft sogar zum Ausweichen auf die Fahrbahn gezwungen. Wodurch eine erhebliche Gefahr entsteht.
Wir bitten alle Haus- und Grundstückseigentümer im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit den Bewuchs entlang öffentlicher Verkehrsflächen und Wirtschaftswege zu überprüfen und soweit zurück zu schneiden, wie im nachfolgenden Lichtraumprofil dargestellt.
Kommen die Eigentümer und Besitzer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann die Straßenbaubehörde nach Aufforderung und Fristsetzung weitere Maßnahmen gegen die Eigentümer einleiten.
Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
Tiefbauamt