über die Freigabe von Verkaufszeiten in Asbach, Ortsgemeinde Asbach
Aufgrund des § 10 des Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadöffnG) vom 21.11.2006, GVBl. S. 351, in der zuletzt geänderten und derzeit geltenden Fassung, wird folgende Rechtsverordnung erlassen:
§ 1
Die Verkaufsstellen innerhalb der Geschäftsgebäude Anton-Limbach-Straße 1, 2, 4 und 5 (s. Kennzeichnung durch Umrahmung im nachfolgenden Kartenausschnitt) in 53567 Asbach dürfen am
Sonntag, 6. November 2022 anlässlich des Cebu-City-Days
in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet sein.
§ 2
(1) Die Vorschriften des § 13 LadöffnG und des Arbeitszeitgesetz vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170, 1171), in der zuletzt geänderten und derzeit geltenden Fassung, sind zu beachten.
(2) Jugendliche sowie werdende und stillende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden.
§ 3
Die Inhaberin oder der Inhaber einer Verkaufsstelle ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Namen, Beschäftigungstag, Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer der an dem in § 1 genannten Sonntag beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und über die diesen zum Ausgleich für die Beschäftigung an diesem Sonntag gewährte Freistellung zu führen.
§ 4
(1) Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1, 2 Absatz 1 und § 3 dieser Verordnung können als Ordnungswidrigkeit nach § 15 LadöffnG geahndet werden.
(2) Zuwiderhandlungen gegen das Beschäftigungsverbot für Jugendliche können als Ordnungswidrigkeit nach § 58 Absatz 1 Ziffer 14 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), in der zuletzt geänderten und derzeit geltenden Fassung, geahndet werden.
(3) Die Beschäftigung werdender oder stillender Mütter kann nach § 32 Absatz 1 Ziffer 1 des Mutterschutzgesetzes vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1228), in der zuletzt geänderten und derzeit geltenden Fassung, als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
(4) Zuwiderhandlungen gegen das Arbeitszeitgesetz können als Ordnungswidrigkeit nach § 22 Absatz 1 des Arbeitszeitgesetzes geahndet werden.
§ 5
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
Asbach, den 13. Oktober 2022
(LS)
Michael Christ
(Bürgermeister)