Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket mit einem Gesamtvolumen von 3,1724 ha) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| Gemarkung Krautscheid | ||
| - | Flur 10, Flurstück 24, Waldfläche, am Kläuschen, | groß 0,7233 ha |
| - | Flur 26, Flurstück 51/3, Landwirtschaftsfläche, | |
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| Ober dem Karweg, | groß 0,7773 ha |
| - | Flur 26, Flurstück 56/3, Landwirtschaftsfläche, | |
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| Waldfläche, Ober dem Karweg, | groß 0,6443 ha |
Nur Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket mit einem Gesamtvolumen von 3,1724 ha) interessiert sind, können dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitteilen.
Diese Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.