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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Information für Zahlungen an die Verbandsgemeindekasse Asbach!

Für alle Zahlungen an die Verbandsgemeinde Asbach und die Ortsgemeinden Asbach, Buchholz, Neustadt (Wied) und Windhagen muss als Empfänger „Verbandsgemeinde Asbach“ angegeben werden.

Seit dem 05. Oktober 2025 prüfen Banken bei Überweisungen innerhalb der Europäischen Union, ob IBAN und Empfängername übereinstimmen (sog. Verification of Payee, kurz VOP). Für alle Zahlungen an die Konten der Verbandsgemeindekasse Asbach muss daher als Empfänger „Verbandsgemeinde Asbach“ angegeben werden. Sollte diese Angabe nicht korrekt sein, kann es zu Verzögerungen im Zahlungsverkehr kommen.

Bitte überprüfen Sie auch Ihre bestehen Daueraufträge an uns!

Davon betroffen sind unter anderem folgende Abgaben:

  • Grundsteuer A und B
  • Gewerbesteuer
  • Hundesteuer
  • Vergnügungssteuer
  • Landwirtschaftskammer-Beiträge
  • Abwasserentgelte
  • Alle weiteren Zahlungen an die Verbandsgemeindekasse Asbach

An dieser Stelle wollen wir auf die Vorzüge des SEPA-Lastschriftverfahrens hinweisen - so werden fälligen Beträge automatisch und fristgerecht eingezogen, ohne dass Sie Überweisungen manuell ausführen müssen. Auf diese Weise können Rückfragen, verspätete Zahlungen und Mahnungen vermieden werden.

Das notwendige Formular finden Sie unter folgendem Link:

https://www.vg-asbach.de/verbandsgemeinde/rathaus-und-verwaltung/antraege-formulare/