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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 42/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Asbach zur Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen sowie der Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen habe ich am 13.10.2022 dem Ortsgemeinderat zugeleitet.

1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 liegt mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach, dort in Zimmer 68, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus.

2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Asbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2022 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Asbach einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Asbach, 20.10.2022

gez.

Franz-Peter Dahl

(Ortsbürgermeister)