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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachungzur Ergänzungssatzung „Auf der Fuchshölle II“ der Ortsgemeinde Buchholz

hier:

1.

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie

2.

Bekanntmachung über die Auslegung der Verfahrensunterlagen gemäß § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13. Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Buchholz hat mit Beschluss vom 14.11.2022 das Verfahren zum Erlass der Ergänzungssatzung „Auf der Fuchshölle II“ gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB eingeleitet. Das Planvorhaben der Ortsgemeinde Buchholz wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

In der Gemeinderatsitzung vom 11.09.2023 wurde der Entwurf der Ergänzungssatzung gebilligt und beschlossen die Planunterlagen öffentlich auszulegen.

Die Lage des von der Planung betroffenen Grundstückes kann aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt entnommen werden (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Asbach wird hiermit bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen öffentlich ausliegen:

  • die Planurkunde
  • textliche Festsetzungen mit einer Begründung

Die Auslegung findet statt in der Zeit von

Freitag, den 27.10.2023 bis Montag, den 27.11.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,

Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach, im Empfangsbereich des Rathauses,

während der Dienststunden

(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).

Die oben beschriebenen Planunterlagen sind zudem auch im o.a. Zeitraum auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Aktuelles > Bekanntmachungen) zu finden oder über das zentrale Landesportal www.geoportal.rlp.de (veröffentlichte Offenlagen zu Bauleitplänen) zugänglich.

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zur Ergänzungssatzung bei der Verbandsgemeinde Asbach schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Ortsgemeinde Buchholz, den 10.10.2023
gez. Konrad Peuling
Ortsbürgermeister