Offenlage Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2024
Gemäß § 97 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GemO) liegt der Entwurf der Haushaltssatzung des Zweckverbands Abwasserbeseitigung Linz-Asbach mit dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen ab dem 23.10.2023 für das Haushaltsjahr 2024 für die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinden Linz und Asbach zur Einsichtnahme bereit.
Die Einsichtnahme kann wie folgt erfolgen:
a) für den Bereich der Verbandsgemeinde Linz am Rhein:
Elektronisch über die Website der Verbandsgemeinde Linz am Rhein unter www.vg-linz.de, Rubrik „Leben gestalten in Politik und Verwaltung, Amtliche Bekanntmachungen, Haushalts- und Wirtschaftspläne“ oder persönlich durch Einsichtnahme in den Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein, Dienstgebäude Asbacher Straße 75 - 95, 53545 Linz am Rhein, Fachbereich Tiefbau und Kommunale Betriebe, während der allgemeinen Öffnungszeiten.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Wirtschaftsplans oder seinen Anlagen können innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntmachung in der Zeit vom 23.10.2023 bis einschließlich 06.11.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein, Dienstgebäude Asbacher Straße 75-95, 53545 Linz am Rhein, Fachbereich Tiefbau und Kommunale Betriebe, eingereicht werden; Vorschläge in elektronischer Form bitte an die nachfolgende Mailadresse der Verwaltung: haushalt@vg-linz.de.
b) für den Bereich der Verbandsgemeinde Asbach:
Durch Einsichtnahme in der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach, Zimmer 83 (Nebengebäude Flammersfelder Straße 3), während der allgemeinen Öffnungszeiten.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Wirtschaftsplans oder seinen Anlagen können innerhalb von 14 Tagen in der Zeit vom 23.10.2023 bis einschließlich 06.11.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach, Zimmer 83 (Nebengebäude Flammersfelder Straße 3), eingereicht werden.