| 1. | Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2024 / 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen leite ich am 16. Oktober 2024 den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates zu. Die Beratung und Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat ist in der Sitzung am 7. November 2024 vorgesehen.
| 1. | Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ab 17. Oktober 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach in der Finanzabteilung, Gebäude B, Zimmer 64, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat zur öffentlichen Einsichtnahme aus. |
| Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Haushaltsentwurf sind für den Zeitraum der oben genannten Offenlagefrist auch auf www.vg-asbach.de (hier: Aktuelles / Bekanntmachungen) einsehbar. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Asbach haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach Vorschläge zum Entwurf einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach oder elektronisch per E-Mail über rathaus@vg-asbach.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024/2025 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |