Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Buchholz
| - | Flur 29, Flurstück 41, Landwirtschaftsfläche, Am Krummenastgarten, groß 1,2320 ha |
| - | Flur 34, Flurstück 72/24, Waldfläche, Die Sauerwieser Heide, groß 0,0457 ha |
| - | Flur 28, Flurstück 85, Landwirtschaftsfläche, Oberelles groß 0,9378 ha |
Nur Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, können dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitteilen.
Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.