Titel Logo
Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 42/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

1. Satzung vom 02. Oktober 2025 zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) in der Fassung vom 18. Juli 2024

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) am 02. Oktober 2025 die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

1.

§ 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) erfolgen im Amtsblatt der Verbandsgemeindeverwaltung (Mitteilungsblatt des Linus Wittich Verlages).

2.

In § 3 Absatz 3 wird die Angabe „Neustadt/Wied“ durch die Angabe „Neustadt (Wied)“ und die Angabe „3.000 Euro“ durch die Angabe „5.000 Euro“ ersetzt.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausgefertigt:

 — Neustadt (Wied), den 02. Oktober 2025
 — Ortsgemeinde Neustadt (Wied)
 — gez. Thomas Junior
 — - Ortsbürgermeister –

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

Die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist,

oder

2.

Vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, die die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen

Verbandsgemeindeverwaltung Asbach — 
Asbach, 09. Oktober 2025 — (Siegel)
Michael Christ — 
Bürgermeister —