Zur Aufstellung des Bebauungsplanes
„Sondergebiet Nahversorgung Ortsmitte“, Ortsgemeinde Asbach
hier: Auslegung der Verfahrensunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Asbach hat am 03. Juli 2019 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Nahversorgung Ortsmitte“ im Verfahren nach § 13a BauG beschlossen.
Nachdem hierfür die frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt wurden hat der Ortsgemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 21. August 2025 den Bebauungsplanentwurf gebilligt und die Durchführung einer Offenlage der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Es sind sämtliche Grundstücke in der Flur 5 der Gemarkung Asbach betroffen, die im nachfolgenden Übersichtsplan blau gestrichelt umrandet sind. (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).
Planinhalt:
Der in zentraler Lage von Asbach befindliche Lebensmittel-Discounter plant eine Vergrößerung seiner Verkaufsfläche. Obwohl sich der Marktstandort innerhalb einer im Zusammenhang bebauten Ortsteils nach § 34 BauGB befindet, liegen im vorliegenden Fall die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Genehmigungsfähigkeit nicht vor. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen der angestrebten Vergrößerung geschaffen werden.
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen:
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Asbach wird hiermit bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen ausgelegt werden:
| • | Entwurf der Planurkunde | |
| • | Entwurf der textlichen Festsetzungen | |
| • | Begründung zum Bebauungsplan (und deren Anlagen) | |
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| {{gt}} | Geräuschimmissionsprognose (Beratungsgesellschaft Schallimmissionsschutz, Technische Akustik GSA Ziegelmeyer GmbH, Hohenstein) |
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| {{gt}} | Auswirkungsanalyse (BBE Handelsberatung GmbH, Köln) |
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| {{gt}} | Bestimmung und räumliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches der Ortsgemeinde Asbach (BBE Handelsberatung GmbH, Köln) |
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| {{gt}} | Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (Planungsbüro WeSt Stadtplaner GmbH, Polch) |
Zudem ist die Möglichkeit zur Einsichtnahme auf einschlägige DIN-Vorschriften gewährleistet.
Die Auslegung findet statt in der Zeit von
Montag, den 20. Oktober 2025 bis einschließlich
Freitag, den 21. November 2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,
Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach, Gebäude B, 1. Obergeschoss im Bereich der Bauverwaltung, Flur gegenüber Büro 41
während der Dienststunden
(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).
Darüber hinaus sind die oben beschriebenen Planunterlagen dann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Aktuelles {{gt}} Beteiligung zur Bauleitplanung {{gt}} Ortsgemeinde Asbach) zu finden und über das zentrale Landesportal www.geoportal.rlp.de (Veröffentlichte Offenlagen zu Bauleitplänen) zugänglich.
Hinweise:
| a) | Während der Veröffentlichungsfrist sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail rathaus@vg-asbach.de), bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (postalisch, per Fax oder zur Niederschrift). |
| b) | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. |