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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 43/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

der Unteren Landwirtschaftsbehörde

über verkäufliche Landwirtschaftsflächen

Über die Genehmigung der Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Neustadt / Wied
Flur 33, Flurstück 14, ober der Hardt,

Landwirtschaftliche Fläche, groß 0,6130 ha

Nur Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Fläche interessiert sind, können dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitteilen.

Diese Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.