| 1. | Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022 / 2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022/2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen werde ich den Mitgliedern des Ortsgemeinderates am 27. Oktober 2022 zuleiten. Die Beratung und Beschlussfassung im Ortsgemeinderat ist in der Sitzung am 14. November 2022 vorgesehen.
| 1. | Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022/2023 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen ab 28. Oktober 2022 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach in der Finanzabteilung Zimmer 71, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur öffentlichen Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Buchholz haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2022/2023 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach oder elektronisch über rathaus@vg-asbach.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022/2023 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-asbach.de (hier: Aktuelles / Bekanntmachungen) einsehbar.
Buchholz, 27. Oktober 2022
gez. Konrad Peuling
-Ortsbürgermeister-