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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 43/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Buchholz gem. § 97 Abs. 1 GemO

  1. Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen leite ich am 25. Oktober 2023 den Mitgliedern des Ortsgemeinderates zu. Die Beratung und Beschlussfassung im Ortsgemeinderat ist in der Sitzung am 13. November 2023 vorgesehen.

  1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab 30. Oktober 2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach in der Finanzabteilung Zimmer 69, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Buchholz haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach oder elektronisch über rathaus@vg-asbach.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung 2024 / 2025 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-asbach.de (hier: Aktuelles / Bekanntmachungen) einsehbar.

Buchholz, 20. Oktober 2023
gez. Konrad Peuling
-Ortsbürgermeister-