Wir möchten Sie hiermit daran erinnern, uns die Zählerstände der Abzugsuhren mitzuteilen, damit eine Berücksichtigung bei der Abrechnung der Schmutzwassergebühren erfolgen kann.
Die Meldung wird jedes Jahr benötigt, auch wenn keine Veränderung der Zählerstände vorliegt, da Abzüge nur für ein Jahr gewährt werden, nicht für mehrere Jahre.
Die Satzung über die Erhebung der Benutzungsgebühren schreibt einen gültig geeichten Zähler vor.
Bitte melden Sie die Zählerstande der Verbandsgemeinde Asbach - Steueramt - unter der Telefonnummer: 02683/912-162, -163 oder -263, per Fax unter der Nummer: 02683/912-50 oder per E-Mail an steueramt@vg-asbach.de.