Der Kreiswahlausschuss des Landkreises Neuwied hat in seiner Sitzung am 25.09.2024 die Dauer der Wahlhandlung und die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die am 10.November 2024 stattfindende Wahl zum Beirat für Migration und Integration des Landkreises Neuwied festgelegt bzw. beschlossen. Auf Grund des § 24 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 30 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung und §§ 7 und 8 der Satzung des Landkreises Neuwied über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration werden die Dauer der Wahlhandlung sowie die vom Kreiswahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekannt gemacht:
I.
Dauer der Wahlhandlung
Die Wahlhandlung dauert am 10. November 2024 von 10:00 bis 16:00 Uhr.
II.
Zugelassene Wahlvorschläge
Für die Wahl des Beirats für Migration und Integration des Landkreises Neuwied wurden 21 Wahlvorschläge zugelassen. Alle vorgeschlagenen Personen sind Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Neuwied.