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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 43/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1.

Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 / 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen leite ich am 29. Oktober 2024 den Mitgliedern des Ortsgemeinderates zu. Die Beratung und Beschlussfassung im Ortsgemeinderat ist in der Sitzung am 14. November 2024 vorgesehen.

1.

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab 31. Oktober 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach in der Finanzabteilung, Gebäude B, Zimmer 65, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Haushaltsentwurf sind für den Zeitraum der oben genannten Offenlagefrist auch auf www.vg-asbach.de (hier: Aktuelles / Bekanntmachungen) einsehbar.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach Vorschläge zum Entwurf einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach oder elektronisch per E-Mail über rathaus@vg-asbach.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung 2025/2026 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Neustadt (Wied), 21. Oktober 2024
gez.
Thomas Junior
-Ortsbürgermeister-