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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 43/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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1.

Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2024 / 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen

2.

Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen leite ich am 23. Oktober 2024 den Mitgliedern des Ortsgemeinderates zu. Die Beratung und Beschlussfassung im Ortsgemeinderat ist in der Sitzung am 11. November 2024 vorgesehen.

1.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2024/2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab 25. Oktober 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach in der Finanzabteilung, Gebäude B, Zimmer 70, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der 1. Nachtragshaushaltsentwurf sind für den Zeitraum der oben genannten Offenlagefrist auch auf www.vg-asbach.de (hier: Aktuelles / Bekanntmachungen) einsehbar.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Buchholz haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach Vorschläge zum Entwurf einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach oder elektronisch per E-Mail über rathaus@vg-asbach.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024/2025 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Buchholz, 18. Oktober 2024
gez.
Konrad Peuling
-Ortsbürgermeister-