| 1. | Gelegenheit zur Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
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| Den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen leite ich am 23. Oktober 2025 den Mitgliedern des Ortsgemeinderates zu. Die Beratung und Beschlussfassung im Ortsgemeinderat ist in der Sitzung am 17. November 2025 vorgesehen. |
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab 3. November 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach in der Finanzabteilung Zimmer 70, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur öffentlichen Einsichtnahme aus. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Buchholz haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2026 und 2027 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, Flammersfelder Straße 1, 53567 Asbach oder elektronisch über rathaus@vg-asbach.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung 2026 / 2027 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |
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| Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf www.vg-asbach.de (hier: Aktuelles / Bekanntmachungen) einsehbar. |