Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) am 12.10.2023 die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Es wird in § 7 (Aufwandsentschädigung der Rats- und Ausschussmitglieder) ein neuer Abs. 6 eingefügt:
(6) Die Aufwandsentschädigungen und Pauschalen nach Abs. 3 und Abs. 5 sind entsprechend der prozentualen Steigerung der in der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) vorgesehenen Erhöhung anzugleichen. Die sich dann ergebenden Beträge werden auf volle Euro aufgerundet.
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01. November 2023 in Kraft und berücksichtigt rückwirkend die Änderung der KomAEVO (zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 der Verordnung vom 29.08.2023 (GVBl. S. 241).
ausgefertigt: