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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 44/2024
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Alle Antragsteller (auch Ortsgemeinden, Werbegemeinschaften/Vereine, Privatpersonen), die beabsichtigen, im Jahr 2025 einen Markt oder einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen, werden gebeten, bis zum 31.10.2024 ihre Anträge (unter Angabe der Termine) der Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, für die Beratung in den Gremien und Durchführung der Anhörungsverfahren, vorzulegen. Gerne können die Anträge auch per E-Mail an folgende E-Mailadresse weitergeleitet werden:

kuebra.yigit@vg-asbach.de.

Anträge zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage sind entsprechend der Rechtslage ausführlich zu begründen.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Yiğit unter Tel. 02683/912-122 zur Verfügung.

Asbach, 03.10.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
als örtliche Ordnungsbehörde