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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 44/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zum Bebauungsplanverfahren „Gewerbegebiet Linzer Straße“, Ortsgemeinde Neustadt (Wied) hier: Auslegung der Verfahrensunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

hier: Auslegung der Verfahrensunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat Neustadt (Wied) hat am 07. März 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Linzer Straße“ in der Ortslage Rott - Neustadt (Wied) beschlossen.

Darüber hinaus hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 26. September 2024 den Bebauungsplanentwurf gebilligt und entschieden die Planunterlagen öffentlich auszulegen.

Die Lage des Planbereichs kann aus der nachfolgenden Karte entnommen werden (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).

Planinhalt:

Das Firmengelände eines in der Ortslage Rott ansässigen Gewerbeunternehmens liegt im derzeit ungeplanten Innenbereich und soll zur Schaffung einer planungsrechtliche Grundlage überplant werden. Im Wege der Planaufstellung soll auch ausreichend Raum für eine mögliche Betriebserweiterung geschaffen werden.

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen:

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) wird hiermit bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen ausgelegt werden:

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Entwurf der Planurkunde

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Entwurf der textlichen Festsetzungen mit einer Begründung

Folgende umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind (teilweise in der Form von Fachgutachten) verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus:

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Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstigen Sachgütern;

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Artenschutzrechtliche Vorprüfung mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere sowie Biotop- und Habitatschutz;

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schalltechnisches Prognosegutachten zum Thema Immissionsschutz (Lärmimmissionen);

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die weiteren wesentlichen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Geräuschemissionen und -immissionen, Entwässerung, Biotopschutz, Artenschutz, Boden, Kulturgüter/Archäologie/Bodendenkmäler, Baugrund sowie Bergbau.

Zudem ist die Möglichkeit zur Einsichtnahme auf einschlägige DIN-Vorschriften gewährleistet.

Die Auslegung findet statt in der Zeit von

Freitag, den 08.11.2024 bis einschließlich Mittwoch, 11.12.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,

Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach, Gebäude B, 1. Obergeschoss im Bereich der Bauverwaltung

während der Dienststunden

(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).

Darüber hinaus sind die oben beschriebenen Planunterlagen dann auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Aktuelles {{gt}} Beteiligung zur Bauleitplanung {{gt}} Ortsgemeinde Neustadt) zu finden und über das zentrale Landesportal www.geoportal.rlp.de (Veröffentlichte Offenlagen zu Bauleitplänen) zugänglich.

Hinweise:

a)

Während der Offenlegung können Stellungnahmen zu der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach schriftlich, mündlich, zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax oder E-Mail) abgegeben werden.

b)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Ortsgemeinde/Verbandsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§§ 3 Abs. 2 Satz 2 und 4a Abs. 6 BauGB).

Ortsgemeinde Neustadt (Wied), den 23.10.2024
Gez.
-Thomas Junior-
Ortsbürgermeister