Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
| -Flur 28, Flurstück 8, Waldfläche, Im Weizenberg, | groß 0,8100 ha |
| -Flur 28, Flurstück 14, Landwirtschaftsfläche, Waldfläche, Im Billenberg | groß 0,4650 ha |
| -Flur 29, Flurstück 36, Landwirtschaftsfläche, Im kleinen Rech | groß 0,4121 ha |
| -Flur 29, Flurstück 59/1, Waldfläche, Im Weizenrain | groß 0,0368 ha |
| -Flur 29, Flurstück 59/2, Landwirtschaftsfläche, Im Weizenrain | groß 0,4902 ha |
Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, werden gebeten, dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitzuteilen.
Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.