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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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hier:

1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie

2. Bekanntmachung über die Auslegung der Verfahrensunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Buchholz hat mit Beschluss vom 20.05.2019 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des 1. Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes „Zu den Vier Tannen“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen. Das Planvorhaben der Ortsgemeinde Buchholz wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

In der Gemeinderatsitzung vom 17.10.2022 wurde der Bebauungsplanentwurf gebilligt und beschlossen die Planunterlagen öffentlich auszulegen.

Die Lage der von der Planung betroffenen Grundstücke kann aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt entnommen werden (Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz; Zustimmung v. 15.1.2002).

Planinhalte und Planungsanlass:

Inhalt und Ziel der Änderung ist, die max. erlaubte Einfriedungshöhe von 0,7 m auf 1,8 m zu erhöhen, um den Heckenbestand über 70 cm Wuchshöhe hinaus zu sichern und Neuaufwuchs bis 1,80m zuzulassen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Buchholz wird hiermit bekannt gemacht, dass folgende Planunterlagen öffentlich ausliegen:

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die Planurkunde inkl. textliche Festsetzungen

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Begründung.

Die Auslegung findet statt in der Zeit von

Freitag, den 18.11.2022 bis Montag, den 19.12.2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach,

Flammersfelder Str. 1, 53567 Asbach, im Empfangsbereich des Rathauses,

während der Dienststunden

(montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr).

Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Zugang der Verwaltung derzeit nur unter Einhaltung diverser Schutzmaßnahmen möglich. Sollte von der Einsichtnahme vor Ort Gebrauch gemacht werden, so bitten wir dies dem Personal an der Zentrale mitzuteilen.

Zudem haben Interessierte auch die Möglichkeit Ihren Besuch unter der Telefonnummer 02683-912-0 anzumelden.

Die oben beschriebenen Planunterlagen sind zudem auch im o.a. Zeitraum auf der Homepage der Verbandsgemeinde Asbach unter: www.vg-asbach.de (hier Aktuelles > Bekanntmachungen) zu finden oder über das zentrale Landesportal www.geoportal.rlp.de (veröffentlichte Offenlagen zu Bauleitplänen) zugänglich.

Im vereinfachten Verfahren entfallen nach § 13 Abs. 3 BauGB

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eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB

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der Umweltbericht nach § 2a BauGB

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die Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind

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zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB

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das Monitoring nach § 4c BauGB

Während der oben genannten Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen zur Änderung des Bebauungsplanes bei der Verbandsgemeinde Asbach schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Ortsgemeinde Buchholz, den 25.10.2022

gez.

Konrad Peuling

-Ortsbürgermeister-