Grundsteuer, Gewerbe- und Hundesteuer, Abwasserentgelte sowie die Landwirtschaftskammerbeiträge werden fällig und sind bis spätestens zu dem im Steuer- und Abgabenbescheid festgesetzten Termin zu zahlen.
Danach werden die fälligen Beträge im Verwaltungsvollstreckungsverfahren, mit Berechnung von Säumniszuschlägen und Kosten zwangsweise eingezogen.
Wenn Sie der Verbandsgemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilen, werden die Steuern- und Abgaben bei Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht.
Es gibt für Sie kein Vergessen mehr. Sie ersparen sich Zeit, Ärger, Wege und Kosten (auch für den Einzug kleiner Beträge müssen Vollstreckungskosten berechnet werden).
Den aktuellen Vordruck finden Sie hier: https://www.vg-asbach.de/verbandsgemeinde/rathaus-und-verwaltung/antraege-formulare/