Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
- Flur 8, Flurstück 3/1, Waldfläche, In der Leitzenhardt, — groß 0,6298 ha
- Flur 8, Flurstück 3/2, Waldfläche, In der Leitzenhardt, — groß 0,0374 ha
- Flur 7, Flurstück 37/2, Waldfläche, Im Christhohn, — groß 0,2968 ha
Nur Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, können dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitteilen.
Diese Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.