Über die Genehmigung der Veräußerung der nachstehenden
Grundstücke (als Kaufpaket) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
zu entscheiden:
Gemarkung Bühlingen
- Flur 19, Flurstück 41/1, Waldfläche,
In der Kugelbergsdell, groß 4,2977 ha
- Flur 19, Flurstück 42, Waldfläche,
An dem Prangenberger Fußpfad, groß 4,1560 ha
Nur Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieser Flächen (als Kaufpaket) interessiert sind, können dies der Kreisverwaltung Neuwied als Untere Landwirtschaftsbehörde innerhalb von 10 Tagen nach dem Erscheinen dieser Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt bzw. spätestens 3 Tage nach dem Ende der angegebenen Aushangfrist schriftlich mitteilen.
Diese Interessenten erhalten sodann von der Kreisverwaltung einen Fragebogen zugesandt.