Alle Antragsteller (auch Ortsgemeinden, Werbegemeinschaften/Vereine, Privatpersonen), die beabsichtigen, im Jahr 2023 einen Markt oder einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen, werden gebeten, bis zum 09.12.2022 ihre Anträge (unter Angabe der Termine) der Ordnungsbehörde (Zimmer 28) der Verbandsgemeindeverwaltung Asbach, für die Beratung in den Gremien und Durchführung der Anhörungsverfahren, vorzulegen. Gerne können die Anträge auch per E-Mail an folgende E-Mailadresse weitergeleitet werden:
kuebra.yigit@vg-asbach.de.
Anträge zur Durchführung verkaufsoffener Sonntage sind entsprechend der Rechtslage ausführlich zu begründen.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Yiğit unter Tel. 02683/912-228 zur Verfügung.
Asbach, 17.11.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Asbach
als örtliche Ordnungsbehörde