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Mitteilungsblatt Verbandsgemeinde Asbach
Ausgabe 46/2022
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Friedhof Windhagen - Hunde auf dem Friedhof

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass es gemäß § 4 Abs. 2 Nr. f) der Friedhofssatzung nicht gestattet ist, Tiere, ausgenommen Blindenhunde, auf den Friedhof mitzubringen.

Leider kommt es in diesem Zusammenhang immer wieder zu Hinterlassenschaften von Hunden auf dem Friedhof.

Es wird daher auf die Friedhofssatzung verwiesen und um entsprechende Einhaltung gebeten.

Ferner sind wir über Hinweise aus der Bevölkerung zu den Vorfällen dankbar.

Bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständige Mitarbeiterin im Rathaus in Asbach, Frau Carmen Simöl, Tel. 02683-912119 oder carmen.simoel@vg-asbach.de

Windhagen, den 08.11.2022

Hans Dieter Geiger, Beigeordneter

Auszug aus der Friedhofssatzung:

§ 4 Verhalten auf dem Friedhof

(1)

Das Verhalten auf dem Friedhof muss der Würde des Ortes entsprechen. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen.

(2)

Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet,

a)

die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen,

b)

Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten,

c)

an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen,

d)

den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen,

e)

Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen,

f)

Tiere, ausgenommen Blindenhunde, mitzubringen.